AGB

Auftragsbedingungen

1. Sämtliche Aufträge werden nur zu folgenden Bedingungen ausgeführt. Das gilt auch, wenn die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers andere Bestimmungen vorsehen. Der Auftraggeber erkennt an, daß die Auftragsbedingungen auch für spätere Aufträge Gültigkeit haben.

2. Wir verpflichten uns zu einer sach- und fachgemäßen Ausführung der Wäsche und Reparatur. Die zweckmäßige Behandlung im Einzelfall bleibt unserem fachmännischen Ermessen überlassen. Die wasserunlöslichen Flecken (Wachs, Farbe, farbstoffhaltige Flecken wie Kaffee, Tee, Cola, Obstsaft, Wein, etc.) werden im Rahmen einer Reinigung dann behandelt, soweit intensivere Wäsche und Bleiche bezüglich der Empfindlichkeit des Materials zumutbar ist.

3. Eine Haftung für bei der Behandlung und der Lagerung auftretende Schäden ist im gesetzlich weitest zulässigen Rahmen der §§ 276, 278 BGB ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch zugunsten von herangezogener Erfüllungshilfen. Wir haften weder für unmittelbare Schäden noch für Folgeschäden im Zusammenhang mit unserer Bearbeitung oder für verborgene Mängel, insbesondere solche, die während der Bearbeitung erkennbar werden. Dieses gilt ebenfalls für Aufträge, die ein Spannen des Auftragsgegenstandes notwendig machen. Auch hier wird jegliche Haftung für auftretende Schäden wie z.B. Löcher und Risse, die durch das Festnageln zum Spannen entstehen können, abgelehnt.

4. Stellen wir vor oder während unserer Bearbeitung die Unausführbarkeit des Auftrages fest, so können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, der Auftraggeber übernimmt ausdrücklich das Risiko. Im Falle eines Rücktritts durch uns hat der Auftraggeber nur Anspruch auf Rückgabe des Auftragsgegenstandes im jeweiligen Zustand. Wir behalten uns vor, die dadurch bei uns entstandenen bzw. noch entstehenden Kosten zu berechnen.

5. Soweit wir eine Versicherung (Einbruch, Diebstahl und Feuer) für die uns zur Bearbeitung übergebenen Teppiche abgeschlossen haben, werden Ersatzansprüche gegen die Versicherung für entsprechende Schadensfälle an den Auftraggeber abgetreten. Darüber hinaus können Ansprüche gegen uns nicht geltend gemacht werden.

6.
Vereinbarte Lieferzeiten werden, wenn irgend möglich, eingehalten. Aus verspäteter Lieferung können jedoch keine Ersatzansprüche abgeleitet werden.

7.
Die Rechnungen sind bei Abholung der Teppiche bar zu begleichen, sofern keine anderweitige Zahlungskondition vereinbart wurde. Jede Aufrechnung oder Einbehaltung gegenüber unseren Forderungen ist ausgeschlossen.

8.
Etwaige Beanstandungen können nur innerhalb 7 Tagen nach Auslieferung berücksichtigt werden.

9.
Nach Fertigstellung werden innerhalb von 12 Wochen nicht abgeholte Teppiche entsorgt.

10.
Als Gerichststand und Erfüllungsort gilt für beide Teile Hamburg.